8. Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019
Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus dem Formular E1 und den jeweils erforderlichen Beilagen zusammen:
E1a | Beilage für betriebliche Einkünfte |
E 1a-K | Beilage für Kleinbetriebe |
E 1b | Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
E 1c | Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft |
E 1 kv | Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen |
E 11 | Beilage für Beteiligungseinkünfte |
E 108c | Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie |
Die Einreichfrist für alle Abgabenerklärungen wurde wegen der Corona-Krise bis 31.8.2020 verlängert. Die Einreichfrist kann individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden. Wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2020 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. Daran hat sich bis dato auch durch die Erleichterungen im Gefolge der Corona-Krise nichts geändert
Stand: 21. April 2020