Checkliste Ankauf eines Autos aus einem Drittstaat
1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer
Beim Kauf überprüfen, ob Sie alle Unterlagen bekommen: Beglaubigter Kaufvertrag (die Beglaubigung ist nicht zwingend, allerdings kann sie bei der Zulassung verlangt werden); oder saldierte Rechnung, falls vorhanden EU-Betriebserlaubnis, Datenauszug, ausländischer Typenschein, Zulassungsbescheinigung, ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung, Ausfuhrerklärung des Exporteurs, Präferenznachweis (manche Länder).
2. Schritt: Grenzübertritt
Drittlandsgrenze
Ausfuhrbescheinigung
Die Ausfuhr muss beim Grenzübertritt bestätigt werden, um die ausländische Mehrwertsteuer vom ausländischen Händler refundiert zu erhalten.
Es muss der beglaubigter Kaufvertrag oder die saldierte Rechnung und ein Nachweis über das im Ausland entrichteten Entgelt vorgewiesen werden.
Österreichische Grenze (oder EU-Außengrenze)
Zoll
Das Fahrzeug muss an der Grenze den Zollorganen vorgeführt werden. Innerhalb der Amtsstunden werden die Zollformalitäten kostenlos erledigt.
Sie müssen den beglaubigten Kaufvertrag bzw. die saldierte Rechnung und die Zollanmeldung durchführen, Zoll entrichten, Verzollungsbestätigung ausstellen lassen. Bei der Einfuhr aus manchen Ländern müssen Sie auch die Präferenzbestätigung vorlegen.
Der Normalzollsatz beträgt 10 % vom Kaufpreis des Kraftfahrzeuges (zzgl. Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze).
Die Einfuhr aus manchen Ländern ist dagegen zollfrei, wenn ein Präferenznachweis vorhanden ist.
Dies ist nur bei Fahrzeugen möglich, die aus bestimmten Ländern importiert werden, wie z. B. Norwegen, Schweiz.
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beträgt 20 % vom Nettokaufpreis (zzgl. Die Lieferkosten zur EU-Außengrenze und dem Zollbetrag). Wenn der Wert vom Zoll angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten eines Sachverständigen (solche Schätzgutachten sind auch bei den Autofahrerklubs erhältlich) verlangt. Unternehmer können die EUSt – statt sie beim Zoll zu entrichten – in der UVA erklären, Private müssen die EUSt immer beim Zoll zahlen.
Vorsteuerabzug
Die EUSt kann in der UVA als Vorsteuer (VSt) abgezogen werden, wenn der Käufer ein Unternehmer ist und es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.
Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge). Der volle Vorsteuerabzug steht zu, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten über € 80.000,00) entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.
3. Schritt: EU-Betriebserlaubnis
Liegt für das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis vor, muss das Fahrzeug nicht mehr eigens in Österreich genehmigt werden. Nachgewiesen wird diese Genehmigung durch einen (ausländischen) Datenauszug, einen ausländischen Typenschein, eine ausländische Zulassungsbescheinigung oder ein COC-Papier. Die Daten müssen in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sein. Das erledigt im Regelfall der Generalimporteur.
Das COC-Papier (Certificate of Conformity; italienisch Dichiarazione di Conformita oder Certificato di Conformita) ist eine Übereinstimmungserklärung. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung den Voraussetzungen für eine EU-Betriebserlaubnis entsprochen hat.
Wird ein Kraftfahrzeug ohne EU-Betriebserlaubnis importiert, ist eine Einzelgenehmigung oder unter gewissen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung nötig.
Eine Einzelgenehmigung ist nur möglich, wenn die nötigen Bestätigungen vom österreichischen Generalimporteur zur Verfügung gestellt werden. Es sollte unbedingt vor Kaufabschluss anhand von Fahrgestell- und Motornummer bei der Prüfstelle oder durch den Generalimporteur geprüft werden, ob das Fahrzeug zulassungsfähig ist. Erfragen Sie außerdem beim Generalimporteur, ob und zu welchem Preis die Bestätigung erteilt wird (unter Umständen ist auch eine deutsche TÜV-Bestätigung möglich).
4. Schritt: Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die NoVA ist bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig. Sie ist beim zuständigen Finanzamt bereits vor der Zulassung zu bezahlen. Dazu muss – wenn ein Unternehmer der Käufer ist – das Steuerformular NOVA 1, bzw. – wenn der Käufer ein Privater ist – das Formular NOVA 2 ausgefüllt werden. Bemessungsgrundlage ist der Nettoverkaufspreis laut der ausländischen Rechnung. Der Steuersatz wird berechnet anhand der Gramm CO2/km.
5. Schritt: Zulassung
Vor der Zulassung muss die NoVA entrichtet und der Eintrag in die Genehmigungsdatenbank gemacht werden.
Sie benötigen:
Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (NoVA bezahlt).
Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt.
Zusätzlich bei einem Unternehmen:
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz.
Die Checkliste gilt für jenen Fahrzeugkauf, bei dem der Verkäufer ein Unternehmer ist, der seinen Sitz in einem Drittstaat hat. Hinsichtlich der Käuferseite gelten die Ausführungen grundsätzlich sowohl für den Unternehmer als auch für den Privaten. Die abweichenden steuerlichen Behandlungen zwischen Unternehmer und Privaten betreffen den Vorsteuerabzug, die Art der Abfuhr der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und das Steuerformular für die NoVA. Die Abweichungen in diesen drei Bereichen werden bei den betreffenden Themenpunkten dargestellt.
Stand: 1. Jänner 2024
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Checkliste Ankauf eines Autos aus einem EU-Staat
Die steuerlichen Folgen hängen davon ab, ob der österreichische Käufer des Fahrzeuges ein Unternehmer oder ein Privater ist. Die Checkliste behandelt daher diese Fälle getrennt: Zuerst wird der Unternehmer als Käufer behandelt, anschließend der Fahrzeugimport durch einen Privaten.
Die Variante, dass nicht ein Unternehmer, sondern ein Privater aus einem EU-Staat auf der Verkäuferseite steht, hat wiederum andere steuerliche Folgen. Diesen in der Praxis eher seltenen Fall berücksichtigt die Checkliste nicht.
Verkäufer Unternehmer - Käufer Unternehmer
1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer/Vorsteuer
Rechnung
Der österreichische Unternehmer erhält das Fahrzeug im Rahmen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (ig. Lieferung).
Wichtige Rechnungsmerkmale: UID-Nummer des österreichischen Unternehmers, Nettorechnung (kein USt-Ausweis) mit folgendem Hinweis: steuerfreie ig. Lieferung.
Umsatzsteuer (USt)
Der österreichische Unternehmer (kann auch ein Kfz-Händler sein) hat den Erwerb mit 20 % (österreichischer) USt in Form der Erwerbsteuer zu versteuern. Der Erwerb ist in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) aufzunehmen.
Vorsteuer (VSt)
Gleichzeitig zur Erwerbsteuer kann ein VSt-Abzug vorgenommen werden, wenn es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.
Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für wurde auf bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge). Der volle Vorsteuerabzug steht zu, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten über € 80.000,00) entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.
Sonderfall: Ankauf von einem Kfz-Händler (Differenzbesteuerung)
Bei Gebrauchtwagen kann der Kfz-Händler (gewerbsmäßiger Wiederverkäufer) als Verkäufer die Differenzbesteuerung vornehmen. In diesem Fall wird eine Nettorechnung (kein USt-Ausweis) mit dem Hinweis der Anwendung der Differenzbesteuerung ausgestellt. Der Käufer (kann ebenfalls Kfz-Händler, aber auch ein „normaler“ Unternehmer sein) hat keine Erwerbsteuer abzuführen, ein VSt-Abzug ist nicht möglich.
Weiterverkauf durch den österreichischen Kfz-Händler:
Dieser kann die Differenzbesteuerung anwenden, wenn bei der Lieferung an ihn keine USt geschuldet oder erhoben worden ist. Dies ist der Fall, wenn beim Ankauf die Differenzbesteuerung angewendet worden ist oder bei Erwerb von einer Privatperson oder von einem steuerbefreiten Unternehmer.
Bei Neuwagen kann eine Differenzbesteuerung nicht vorgenommen werden.
Ein Kfz gilt dann als neu, wenn zumindest einer der zwei nachfolgenden Punkte erfüllt ist:
- Die erste Inbetriebnahme bezogen auf den Zeitpunkt des Erwerbs liegt nicht mehr als sechs Monate zurück.
- Das Kfz hat nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt.
Sind beide obigen Punkte erfüllt, liegt ein Neuwagen vor.
2. Schritt: Überführung nach Österreich
Das Fahrzeug muss mit einem Kennzeichen versehen und versichert sein. Der ausländische Händler sollte Ihnen ein Exportkennzeichen bzw. ein Überstellungskennzeichen mit entsprechender kurzfristiger Haftpflichtversicherung besorgen. Mit ausländischem Überstellungskennzeichen dürfen Sie aber nur einen Monat lang in Österreich fahren.
Das österreichische grüne Überstellungskennzeichen oder das blaue Kennzeichen ist nicht in allen Ländern zulässig. Diesbezüglich setzen Sie sich bitte mit einem Autofahrerklub in Verbindung.
Deutschland erachtet sowohl die Verwendung von Probekennzeichen als auch grüne Überstellungskennzeichen zur Überführung ins Ausland als unzulässig. Die Ausfuhr aus Deutschland erfolgt daher am leichtesten mit einem Ausfuhrkennzeichen, das Sie bei der Kfz - Zulassungsstelle erhalten. Zuvor benötigen Sie eine Kurzhaftpflichtversicherung (ARISA). Diese ist beim ADAC erhältlich.
3. Schritt: Typisierung/Einzelgenehmigung
EU-Betriebserlaubnis
Liegt für das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis vor, muss das Fahrzeug nicht mehr eigens in Österreich genehmigt werden. Nachgewiesen wird diese Genehmigung durch den ausländischen Datenauszug, den ausländischen Typenschein, eine ausländische Zulassungsbescheinigung oder das COC-Papier.
Es ist eine sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung (= COC-Papier = Certificate of Conformity; italienisch Dichiarazione di Conformita oder Certificato di Conformita) auszuhändigen. Sie muss im Original oder beglaubigter Abschrift vorliegen. Manche Prüfstellen verlangen bei fremdsprachlicher Fassung eine Übersetzung durch ein Dolmetschbüro. Im Regelfall übernimmt der Generalimporteur die Eintragung.
Wird ein Kraftfahrzeug ohne EU-Betriebserlaubnis importiert, ist eine Einzelgenehmigung oder unter gewissen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung nötig.
Für Einzelgenehmigungen ist das beim Amt der Landesregierung zuständig.
4. Schritt: Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die NoVA ist bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig. Sie ist beim zuständigen Finanzamt bereits vor der Zulassung zu bezahlen. Dazu muss das Steuerformular NOVA 1 ausgefüllt werden. Der Steuersatz wird berechnet anhand der Gramm CO2/km.
Oldtimer unterliegen nicht der NoVA.
5. Schritt: Zulassung
Vor der Zulassung muss die Nova entrichtet und der Eintrag in die Genehmigungsdatenbank gemacht werden.
Sie benötigen:
Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung, bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Rechnung, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (NoVA bezahlt).
Zusätzlich bei einem Unternehmen:
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der NoVA ausgestellt.
Verkäufer Unternehmer – Käufer Privater
1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer
Neu- oder Gebrauchtwagen?
Zuallererst ist festzustellen, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.
Ein Kfz gilt dann als neu, wenn zumindest einer der zwei nachfolgenden Punkte erfüllt ist:
- Die erste Inbetriebnahme bezogen auf den Zeitpunkt des Erwerbs liegt nicht mehr als sechs Monate zurück.
- Das Kfz hat nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt.
Sind beide obigen Punkte erfüllt, liegt ein Neuwagen vor. In diesem Fall unterliegt der Kauf der österreichischen USt (= Bestimmungslandprinzip). Handelt es sich hingegen um einen Gebrauchtwagen, unterliegt der Kauf der USt des Verkäuferlandes (Ursprungslandprinzip).
Neuwagen
Rechnung
Der österreichische Private erhält das Fahrzeug im Rahmen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (ig. Lieferung).
Wichtige Rechnungsmerkmale: Nettorechnung (kein USt-Ausweis) mit folgendem Hinweis: steuerfreie ig. Lieferung.
Umsatzsteuer
Der Private hat den Erwerb mit 20 % (österreichischer) USt im Wege der Einzelfahrzeugbesteuerung zu versteuern. Dazu ist die Steuererklärung NOVA 2 abzugeben.
Gebrauchtwagen
Rechnung/Umsatzsteuer
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens zahlen Sie als Privatperson die Umsatzsteuer des Verkäuferlandes direkt beim ausländischen Händler. Damit ist weder in Österreich noch im Exportland umsatzsteuerlich etwas zu veranlassen.
Bei Gebrauchtwagen kann der Kfz-Händler (= gewerblicher Wiederverkäufer) als Verkäufer die Differenzbesteuerung vornehmen. In diesem Fall wird eine Nettorechnung (kein USt-Ausweis) mit dem Hinweis der Anwendung der Differenzbesteuerung ausgestellt.
Auch in diesem Fall ist umsatzsteuerlich für Sie alles erledigt.
2. Schritt: Überführung nach Österreich
Wie beim Ankauf durch den Unternehmer.
3. Schritt: Typisierung/Einzelgenehmigung
Wie beim Ankauf durch den Unternehmer.
4. Schritt: Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die NoVA ist bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig. Sie ist beim Wohnsitzfinanzamt bereits vor der Zulassung zu bezahlen. Dazu muss das Steuerformular NOVA 2 ausgefüllt werden. Bemessungsgrundlage ist der Nettoverkaufspreis laut der ausländischen Rechnung. Der Steuersatz wird berechnet anhand der Gramm CO2/km.
Oldtimer unterliegen nicht der NoVA.
Definition Oldtimer im Regelfall:
- Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und ohne wesentliche Änderungen in ihrem Originalzustand sind.
- Alle Fahrzeuge, die vor 1950 hergestellt worden sind.
- Jüngere Fahrzeuge, die von besonderer geschichtlicher Bedeutung sind.
5. Schritt: Zulassung
Wie beim Ankauf durch den Unternehmer.
Stand: 1. Jänner 2024
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Checkliste Leasing eines Autos aus einem Drittstaat
Die Checkliste gilt für das Fahrzeugleasing, bei dem der (unternehmerische) Leasinggeber seinen Sitz im Drittland hat.
1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer/Vorsteuer?
Rechnung/Umsatzsteuer (USt)
Die Rechnung ist ohne USt auszustellen. Der österreichische Unternehmer hat dann 20 % Umsatzsteuer an das österreichische Finanzamt abzuführen.
Vorsteuer (VSt)
Der österreichische Unternehmer kann die USt als VSt abziehen, wenn es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.
Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge) ausgedehnt. Der volle Vorsteuerabzug steht zu, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten über € 80.000,00) entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.
Kurz- oder langfristige Vermietung?
Laut den Umsatzsteuerrichtlinien ist für die Unterscheidung, ob eine kurz- oder eine langfristige Vermietung vorliegt, die tatsächliche Nutzungsdauer des Beförderungsmittels maßgebend, auch wenn die vertraglich vereinbarte Laufzeit davon abweicht.
Kurzfristige Vermietung (bis 30 Tage): Bei der kurzfristigen Vermietung wird der Leistungsort danach bestimmt, wo das Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.
2. Schritt: Zulassung
Sie benötigen:
Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (Nova bezahlt). Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt.
Die Schritte der Überführung nach Österreich, Abfuhr der NoVA und der Typisierung werden in aller Regel durch den Leasinggeber durchgeführt.
Stand: 1. Jänner 2024
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Checkliste Leasing eines Autos aus einem EU-Staat
Die Checkliste berücksichtigt jenes Leasing, bei dem der Leasinggeber seinen Sitz in einem EU-Staat hat. Die Ausführungen gelten für die langfristige Vermietung und nur für den Unternehmer.
1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer/Vorsteuer
Hat das ausländische Leasingunternehmen keinen Sitz im Inland oder keine Betriebsstätte, die an der Erbringung der Leistung beteiligt ist, muss die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Die Steuerschuld geht auf den Leasingempfänger über (Reverse Charge).
Der österreichische Unternehmer hat dann 20 % Umsatzsteuer an das österreichische Finanzamt abzuführen. Diese Umsatzsteuer kann sich der Unternehmer im Regelfall bei Pkw Leasing nicht wieder abziehen.
Er kann die an das Finanzamt abgeführte USt als Vorsteuer nur dann wieder abziehen, wenn es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.
Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge) ausgedehnt. Der volle Vorsteuerabzug steht zu, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten über € 80.000,00) entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.
Kurz- oder langfristige Vermietung?
Laut den Umsatzsteuer Richtlinien ist für die Unterscheidung, ob eine kurz- oder eine langfristige Vermietung vorliegt, die tatsächliche Nutzungsdauer des Beförderungsmittels maßgebend, auch wenn die vertraglich vereinbarte Laufzeit davon abweicht.
Kurzfristige Vermietung (bis 30 Tage): Bei der kurzfristigen Vermietung wird der Leistungsort danach bestimmt, wo das Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.
2. Schritt: Zulassung
Sie benötigen:
Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (Nova bezahlt). Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt.
Die Überführung nach Österreich, die Abfuhr der NoVA und die Typisierung werden in aller Regel durch den Leasinggeber durchgeführt.
Stand: 1. Jänner 2024
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
FAQ - Autos
Was versteht man eigentlich unter der „Luxustangente“?
Aufwendungen für Pkw werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie betrieblich veranlasst und angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenze für die Anschaffung eines Pkws beträgt € 40.000,00.
Die Angemessenheitsgrenze der Anschaffungskosten umfassen neben dem Nettopreis auch die USt, die NoVA und auch alle Kosten für Sonderausstattungen (Klimaanlage, Alufelgen, Sonderlackierungen, ABS, Airbag, Allradantrieb, serienmäßig eingebautes Autoradio, serienmäßig eingebautes Navigationsgerät usw.). Selbstständig bewertbare Sonderausstattungen gehören nicht zu den Anschaffungskosten (nachträglich eingebautes Navigationsgerät oder Computer-Fahrtenbuch). Anschaffungskostenabhängige Nutzungsaufwendungen (Kasko-Versicherung, usw.) sind im entsprechenden Ausmaß zu kürzen.
Anschaffungskostenunabhängige Nutzungsaufwendungen wie Treibstoffkosten sind in voller Höhe abzugsfähig.
Bei Gebraucht-Pkw ist für die Ermittlung der Luxustangente der Neupreis maßgeblich, sofern das Kfz nicht älter als fünf Jahre ist. Ist der Pkw älter als fünf Jahre, wird auf die tatsächlichen Anschaffungskosten abgestellt.
Das Überschreiten der Angemessenheitsgrenze wirkt sich insofern auf den steuerlichen Gewinn aus, als die jährliche Abschreibung (in der Mehr-Weniger-Rechnung) zu kürzen ist. Die Kürzung ist um jenes prozentuelle Ausmaß vorzunehmen, in dem die tatsächlichen Anschaffungskosten die € 40.000,00 überschreiten.
Folgendes Beispiel zur Veranschaulichung:
Ein Pkw wird um € 48.000,00 (inkl. USt und NoVA) angeschafft. Unter Anwendung der Angemessenheitsgrenze von € 40.000,00 beträgt die Luxustangente 16,67 %. Legt man als Abschreibungsdauer die steuerlich zwingenden acht Jahre zugrunde, beträgt die jährliche Abschreibung € 6.000,00. Diese wird nun um die Luxustangente von 16,67 % (= € 1.000,00) gekürzt, sodass sich der steuerliche Gewinn um € 1.000,00 erhöht. Betragen die anschaffungskostenabhängigen Nutzungsaufwendungen, z. B. € 3.600,00 pro Jahr, sind sie noch um 16,67 % (= € 600,00) zu kürzen, sodass sich der steuerliche Gewinn um € 600,00 erhöht.
Was ist ein Fiskal-Lkw?
Wenn Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs überlegen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Fiskal-Lkw zu erstehen.
Als Fiskal-Lkw gelten Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse. Es gibt eine Liste vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), in der alle Fiskal-Lkw verzeichnet sind.
Wird ein Fiskal-Lkw nach dem Kauf umgebaut, kann das zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen.
Welche Vorteile bringt ein Fiskal-Lkw?
Der Fiskal-Lkw bietet Ihnen verschiedene steuerliche Begünstigungen:
Einerseits ist ein Vorsteuerabzug möglich, andererseits ist eine kürzere steuerrechtliche Abschreibungsdauer statt der zwingenden acht Jahre erlaubt. Der Fiskal-Lkw zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
Darüber hinaus entfällt im Falle einer Anschaffung eines Fiskal-Lkw die Angemessenheitsprüfung, die normalerweise bei der Anschaffung eines Personenkraftwagens – so die Anschaffungskosten € 40.000,00 übersteigen – durchgeführt werden muss.
Welche Vorteile bringt ein Elektroauto (Pkw)?
Die Anschaffung eines Pkw mit 0 Gramm Emission (Elektroauto) für Ihr Unternehmen bietet Ihnen im Vergleich zur Anschaffung eines Pkw mit Verbrennungsmotor bei Vorliegen diverser Voraussetzungen verschiedene steuerliche Begünstigungen:
Bei Anschaffungskosten bis brutto € 40.000,00 ist ein Vorsteuerabzug zur Gänze möglich. Zwischen € 40.000,00 und € 80.000,00 ist dies zum Teil möglich, ab € 80.000,00 steht kein Vorsteuerabzug zu.
Das Elektroauto zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den Investitionsfreibetrag (15%).
Auch entfällt bei Elektroautos die Normverbrauchsabgabe (NOVA) und die motorbezogene Versicherungssteuer.
Nutzt eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer einen Elektro-Firmenwagen zu privaten Zwecken, so fällt kein Sachbezug an.
Soll ich bei meinem Auto, das ich in meinem Unternehmen benutze, das Kilometergeld oder die tatsächlichen Kosten verrechnen?
Das Kilometergeld oder die tatsächlichen Kosten können dann verrechnet werden, wenn sich das Auto im Privatvermögen befindet. Wird das Auto dem Betriebsvermögen zugerechnet, können nur die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden.
Ob ein Kfz dem Privat- oder Betriebsvermögen zugerechnet wird, hängt vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung ab. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, so zählt es zum Betriebsvermögen, bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 50 % ist es dem Privatvermögen zuzurechnen.
Welche steuerlichen Einschränkungen muss ich beachten, wenn das Kfz im Betriebsvermögen ist?
Wird ein Kfz dem Betriebsvermögen zugerechnet, so sind als Aufwendungen für den Betrieb des Kfz neben den laufenden Betriebskosten (Benzin, Reparaturen, Versicherung) auch die Absetzung für Abnutzung (AfA) anzusetzen.
Bei der Berechnung der Abschreibung und der anschaffungskostenabhängigen Nutzungsaufwendungen (Kasko Versicherung, Haftpflichtversicherungsprämie inkl. motorbezogener Versicherungssteuer, erhöhte Servicekosten, Zinsen, usw.) ist die Angemessenheitsgrenze von € 40.000,00 und die gesetzliche Mindestnutzungsdauer von acht Jahren zu berücksichtigen: Kostet der Pkw mehr als € 40.000,00, so sind die darüber hinausgehenden Anschaffungskosten steuerlich nicht absetzbar.
Welche steuerlichen Besonderheiten sind zu berücksichtigen, wenn das Kfz im Privatvermögen ist?
Für ein Kfz, das sich im Privatvermögen des Steuerpflichtigen befindet, besteht ein Wahlrecht, ob die auf den betrieblichen Anteil entfallenden tatsächlichen Kosten angesetzt werden oder das Kilometergeld von € 0,42 verrechnet wird. Das amtliche Kilometergeld kann höchstens für 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr angesetzt werden. Liegt die Kilometerzahl für betriebliche Fahrten bei mehr als 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr, wird in den meisten Fällen das Kfz ohnehin dem Betriebsvermögen zuzurechnen sein und folglich der tatsächliche Aufwand geltend zu machen sein.
Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Maut- und Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden.
Wie kann nachgewiesen werden, zu welchem Anteil das Kfz für betriebliche Fahrten einerseits und zu privaten Fahrten andererseits verwendet wird?
Der Nachweis der Fahrtkosten kann mittels eines Fahrtenbuches bzw. durch andere Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen, erbracht werden. Aus dem laufend geführten Fahrtenbuch müssen das Datum der betrieblichen Fahrt, Ort, Zeit und Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen betrieblichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer, ersichtlich sein. Anhand der Aufteilung auf betriebliche und private Fahrten wird bei Geltendmachung der tatsächlichen Kosten ein Privatanteil ausgeschieden.
Wird kein Fahrtenbuch verwendet, steht es der bzw. dem Steuerpflichtigen frei, seinen Privatanteil selbst zu schätzen. Eigene Schätzungen werden allerdings grundsätzlich angezweifelt. Die Finanzbehörde muss in jedem Einzelfall möglichst alle Umstände berücksichtigen, die zu einem möglichst richtigen Ergebnis einer Schätzung kommen.
Der Umstand, dass kein Fahrtenbuch geführt wurde, darf auch nicht zu einer „Strafschätzung“ führen bzw. rechtfertigt nicht die Annahme der Behörde, es habe überhaupt keine betriebliche Nutzung des Pkw stattgefunden.
Ich will meinem Dienstnehmer einen Firmen-Pkw zur Verfügung stellen. Wie stelle ich den Privatanteil fest?
Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal€ 960,00 monatlich, als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern.
Für Kraftfahrzeuge mit einem geringem CO2-Emissionswert sind jedoch nur 1,5 % bzw. maximal € 720,00 anzusetzen.
Bei Anschaffungen in 2020 gilt:
Erstzulassung des Pkw bis zum 31.3.2020:
Es gilt die Grenze bei 118 g CO2/km bezogen auf das NEFZ-Prüfverfahren (alte Sachbezugswerteverordnung).
Erstzulassung des Pkw ab dem 1.4.2020:
Ist der WLTP-Emissionswert im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesen gilt die neue Grenze von 141 g CO2/km (neue Sachbezugswerteverordnung).
Ist der WLTP-Emissionswert im Typen- bzw. Zulassungsschein NICHT ausgewiesen gilt die Grenze von 118 g CO2/km entsprechend der alten Sachbezugswerteverordnung.
Der CO2-Emissionswert von 141 g/km bezogen auf den WLTP-Emissionswert verringert sich beginnend ab dem 2021 bis 2025 um jährlich 3 Gramm. Die CO2-Emissionswert-Grenze bezieht sich auf das Jahr der erstmaligen Zulassung.
Bei Erstzulassungen des Pkw im Jahr 2024 gilt also ein Grenzwert von 129 g CO2/km bezogen auf den WLTP-Emissionswert.
Wird das Fahrzeug im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten von höchstens 500 km monatlich benützt, so ist der halbe Sachbezugswert anzusetzen. Er beträgt seit Jahresbeginn 1 % bzw. 0,75 % der Anschaffungskosten – maximal € 480,00 bzw. € 360,00.
Kein Sachbezug ist anzusetzen bei Kraftfahrzeugen mit null Gramm CO2-Emissionswert pro Kilometer (Elektroautos – keine Hybridmodelle).
Stand: 1. Jänner 2024
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Infos ums Auto
Geltendmachung der Kosten des laufenden Betriebes?
Ob ein Kfz dem Privat- oder Betriebsvermögen zugerechnet wird, hängt vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung ab. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, so zählt es zum Betriebsvermögen, bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 50 % ist es dem Privatvermögen zuzurechnen.
Kfz im Betriebsvermögen
Wird ein Kfz dem Betriebsvermögen zugerechnet, so sind als Aufwendungen für den Betrieb des Kfz neben den laufenden Betriebskosten (Benzin, Reparaturen, Versicherung) auch die Absetzung für Abnutzung (AfA) anzusetzen.
Bei der Berechnung der Abschreibung und der anschaffungskostenabhängigen Nutzungsaufwendungen (Kasko Versicherung, erhöhte Servicekosten, Zinsen, usw.) ist die Angemessenheitsgrenze von € 40.000,00 und die gesetzliche Mindestnutzungsdauer von acht Jahren zu berücksichtigen: Kostet der Pkw mehr als € 40.000,00, so sind die darüber hinausgehenden Anschaffungskosten steuerlich nicht absetzbar.
Kfz im Privatvermögen
Für ein Kfz, das sich im Privatvermögen der bzw. des Steuerpflichtigen befindet, besteht ein Wahlrecht, ob die auf den betrieblichen Anteil entfallenden tatsächlichen Kosten angesetzt oder das Kilometergeld von € 0,42 verrechnet werden. Das amtliche Kilometergeld kann höchstens für 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr angesetzt werden. (Liegt die Kilometerzahl für betriebliche Fahrten bei mehr als 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr wird in den meisten Fällen das Kfz ohnehin dem Betriebsvermögen zuzurechnen sein und folglich der tatsächliche Aufwand geltend zu machen sein.)
Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Maut- und Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden.
Wie kann nachgewiesen werden, zu welchem Anteil das Kfz für betriebliche Fahrten einerseits und zu privaten Fahrten andererseits verwendet wird?
Der Nachweis der Fahrtkosten kann mittels eines Fahrtenbuches bzw. durch andere Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen, erbracht werden. Aus dem laufend geführten Fahrtenbuch müssen das Datum der betrieblichen Fahrt, Ort, Zeit und Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen betrieblichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer, ersichtlich sein. Anhand der Aufteilung auf betriebliche und private Fahrten wird bei Geltendmachung der tatsächlichen Kosten ein Privatanteil ausgeschieden.
Welche Vorteile bringt ein Fiskal-Lkw?
Wenn Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs überlegen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Fiskal-Lkw zu erstehen.
Als Fiskal-Lkw gelten Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse. Es gibt eine Liste vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), in der alle Fiskal-Lkw verzeichnet sind.
Der Fiskal-Lkw bietet Ihnen verschiedene steuerliche Begünstigungen:
Einerseits ist ein Vorsteuerabzug möglich, andererseits ist eine kürzere steuerrechtliche Abschreibungsdauer statt der zwingenden acht Jahre erlaubt. Der Fiskal-Lkw zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
Darüber hinaus entfällt im Falle einer Anschaffung eines Fiskal-Lkw die Angemessenheitsprüfung, die normalerweise bei der Anschaffung eines Personenkraftwagens – so die Anschaffungskosten € 40.000,00 übersteigen – durchgeführt werden muss.
Welche Vorteile bringt ein Elektroauto (Pkw)?
Die Anschaffung eines Pkw mit 0 Gramm Emission (Elektroauto) für Ihr Unternehmen bietet Ihnen im Vergleich zur Anschaffung eines Pkw mit Verbrennungsmotor bei Vorliegen diverser Voraussetzungen verschiedene steuerliche Begünstigungen:
Bei Anschaffungskosten bis brutto € 40.000,00 ist ein Vorsteuerabzug zur Gänze möglich. Zwischen € 40.000,00 und € 80.000,00 ist dies zum Teil möglich, ab € 80.000,00 steht kein Vorsteuerabzug zu.
Das Elektroauto zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den Investitionsfreibetrag (15 %).
Auch entfällt bei Elektroautos die Normverbrauchsabgabe (NOVA) und die motorbezogene Versicherungssteuer.
Nutzt eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer einen Elektro-Firmenwagen zu privaten Zwecken, so fällt kein Sachbezug an.
Leasing
Wird ein Fahrzeug geleast, ist zu unterscheiden: Liegt tatsächlich Miete vor (= Operating Leasing) oder handelt es sich um eine verdeckte Anschaffung (=Finanzierungsleasing).
Liegt Operating-Leasing vor, sind die Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig.
In den Fällen des „klassischen“ Finanzierungsleasings ist davon auszugehen, dass die Amortisation der Anschaffungskosten des Fahrzeuges konkret in der Leasingrate einkalkuliert ist. In diesem Fall ist ein „Aktivposten“ zu bilden. Dieser soll verhindern, dass die Mindestnutzungsdauer und die Angemessenheitsgrenze für Pkw dadurch umgangen werden, dass ein Fahrzeug geleast wird.
Im Ausmaß des Aktivpostens sind die Leasingraten vorerst nicht absetzbar.
Konkret errechnet sich der steuerliche Aktivposten wie folgt:
Anschaffungskosten des Leasinggebers (max. die Angemessenheitsgrenze) | |
- | abzgl. Restwert |
Zwischensumme | |
dividiert durch Laufzeit des Leasingvertrages in Monaten | |
= | Tilgungskomponente |
Tilgungskomponente x Anzahl der Monate | |
- | abzgl. Abschreibung im Falle des Kaufes |
= | Aktivposten jährlich |
Der Aktivposten ist nicht endgültig verloren. Wird der Pkw am Ende der Leasingdauer dem Leasinggeber zurückgestellt, kann die Summe der in der Leasingzeit angesammelten Aktivposten beim Leasingnehmer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Wird er gekauft, ist der Aktivposten als Teil der Anschaffungskosten zu behandeln und auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben.
Privatnutzung des Betriebs-Pkws durch Dienstnehmer sind steuerpflichtige Sachbezüge
Besteht für eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal € 960,00 monatlich, als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern. Für Kraftfahrzeuge mit einem geringem CO2-Emissionswert (abhängig vom Grenzwert im Jahr der Anschaffung bzw. Erstzulassung) sind jedoch nur 1,5 % bzw. maximal € 720,00 anzusetzen.
Wird das Fahrzeug im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten von höchstens 500 km monatlich benützt, so ist der halbe Sachbezugswert anzusetzen. Er beträgt seit Jahresbeginn 1 % bzw. 0,75 % der Anschaffungskosten – maximal € 480,00 bzw. € 360,00.
Kein Sachbezug ist anzusetzen bei Kraftfahrzeugen mit null Gramm CO2-Emissionswert pro Kilometer (Elektroautos – keine Hybridmodelle).
Stand: 1. Jänner 2024
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Vorsteuerabzugsberechtigte Kfz
Kastenwagen
Kastenwagen gemäß § 5 der Verordnung aus 1996
Die Anerkennung dieser Fahrzeuge als vorsteuerabzugsberechtigt bleibt auch im Geltungsbereich der Verordnung BGBl. II Nr.193/2002 unverändert aufrecht.
Bis 1996 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.
Marke | Modell |
---|---|
Chevrolet | Chevrolet Astro Cargo |
Chevrolet G Van Cargo | |
Chrysler | Chrysler Grand Voyager 4Cargo Doppelkabine (mit zwei Sitzreihen) |
Chrysler Voyager Van (bis Modelljahr 1995) | |
Citroen | Citroen Berlingo Kastenwagen |
Citroen C 15 | |
Citroen Jumper Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Citroen Jumpy Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Citroen C 25 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Daihatsu | Daihatsu Hijet Van |
Fiat | Fiat Doblò Cargo |
Fiat Doblò MaxiCargo | |
Fiat Ducato Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Fiat Fiorino Kastenwagen | |
Fiat Scudo Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Ford | Ford Escort Kastenwagen (Lieferwagen) |
Ford Fiesta Courier Kastenwagen | |
Ford Transit Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Hyundai | Hyundai H-1 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) |
Hyundai H-100 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Iveco | Iveco Daily Kastenwagen und Iveco TurboDaily Kastenwagen |
KIA | KIA Pregio 3Van und 6Van (6Van mit zwei Sitzreihen) |
Land Rover | Land Rover Defender 110 Hard Top (ohne Fenster) |
Mazda | Mazda E2200 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) |
Mercedes | Mercedes Sprinter Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) |
Mercedes Vito Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Mitsubishi | Mitsubishi L300 Kastenwagen und Transporter (Transporter auch mit zwei Sitzreihen) |
Mitsubishi L400 Kastenwagen und Transporter (Transporter mit zwei Sitzreihen) | |
Nissan | Nissan Trade (auch mit zwei Sitzreihen) |
Nissan Urvan (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Nissan Vanette Cargo (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Nissan Sunny Van Hochdach | |
Nissan Vanette (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Opel | Opel Astra Lieferwagen, 3türig |
Opel Combo | |
Opel Kadett Combo, Modell 38 | |
Opel Kadett Delivery Van, Modell 37 | |
Opel Movano Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Opel Rekord Delivery Van, Modell 65 | |
Opel Vivaro Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Peugeot | Peugeot Boxer Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) |
Peugeot Expert Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
Peugeot J5/J9/J7 Kastenwagen (J5 auch mit zwei Sitzreihen) | |
Peugeot Partner Kastenwagen | |
Piaggio | Piaggio Porter Kastenwagen |
Puch | Puch G Kastenwagen (Baumuster 4) |
Renault | Renault Espace J66 DK (mit zwei Sitzreihen) |
Renault Express Kastenwagen | |
Renault Kangoo FC | |
Renault Kangoo Grande FC | |
Renault Master FD | |
Renault Master Kastenwagen | |
Renault Master Kasten - JD (mit zwei Sitzreihen) | |
Renault Trafic - DK (mit zwei Sitzreihen) | |
Renault Trafic Kastenwagen | |
Seat | Seat Inca Van |
Seat Terra Lkw | |
Skoda | Skoda 795 Van Plus |
Skoda Foman Praktik 135 Ausf. 785L 136B-Hochdach | |
Subaru | Subaru Domingo Van |
Suzuki | Suzuki Carry Van |
Talbot | Talbot City-Laster |
Toyota | Toyota Hi Ace Kastenwagen |
Toyota Lite Ace Kastenwagen | |
VW | VW Caddy Kastenwagen |
VW LT Kasten- und Hochraum-Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
VW Transporter Kasten- und Hochraum-Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen) | |
VW Transporter Winner | |
VW TransVan (mit zwei Sitzreihen) |
Kleinlastkraftwagen
Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus 2002
Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt wurden.
Fahrzeuge, die schon unter "Kastenwagen gemäß § 5 der Verordnung aus 1996" angeführt sind, sind unverändert vorsteuerabzugsberechtigt.
Marke | Modell |
---|---|
Chevrolet | Chevrolet Kalos (2 Seitentüren) |
Chrysler | Chrysler Voyager Cargo (4 Seitentüren) |
Citroen | Citroen C1 Profi (2 Seitentüren) |
Citroen C2 Profi (2 Seitentüren) | |
Citroen C5 Profi (4 Seitentüren) | |
Citroen Nemo (2, 3 oder 4 Seitentüren) | |
Citroen Picasso Profi (4 Seitentüren) | |
Citroen Saxo Profi (2 Seitentüren) | |
Citroen Xsara Profi (4 Seitentüren) | |
Dacia | Dacia Dokker Van (3 Seitentüren) |
Dacia Duster Van (4 Seitentüren) | |
Dacia Duster (4tg) | |
Dacia Logan MCV Fiskal (4 Seitentüren) | |
Dacia Logan Van (4 Seitentüren) | |
Dacia Sandero Fiskal (2 Seitentüren) | |
Dodge | Dodge Nitro Cargo (4 Seitentüren) |
Fiat | Fiat 356 Tipo Hatchback (5-türige Karosserievariante mit Schrägheck) |
Fiat 356 Tipo Kombi | |
Fiat Panda Van 4x4 | |
Fiat Punto 188 (2 Seitentüren) | |
Fiat Punto 199 (2 Seitentüren) | |
Fiat Sedici Type FY | |
Fiat Stilo (2 Seitentüren) | |
Ford | Ford Fiesta Van (2 Seitentüren) |
Ford Focus Van (2 oder 4 Seitentüren) | |
Ford Focus Van Traveller (4 Seitentüren) | |
Ford Transit Connect (kurzer und langer Radstand) (2, 3 oder 4 Seitentüren) | |
Ford Transit Courier Kastenwagen | |
Hyundai | Hyundai H350 Kastenwagen |
Hyundai i30 (Hatchback) Lkw (2 oder 4 Seitentüren) | |
Hyundai Santa Fe Lkw (4 Seitentüren) | |
Hyundai Terracan Lkw (4 Seitentüren) | |
Ineos | Ineos Grenadier (4 Seitentüren) |
Iveco | Iveco Massif Lkw (2 oder 4 Seitentüren) |
Jeep | Jeep Cherokee Cargo (4 Seitentüren) |
Jeep Commander Cargo (4 Seitentüren) | |
Jeep Grand Cherokee Cargo (4 Seitentüren) | |
Jeep Wrangler Cargo (2 Seitentüren) | |
Jeep Wrangler Cargo Unlimited (4 Seitentüren) | |
Jeep Wrangler 3-türig (Version 2019) | |
Jeep Wrangler 5-türig (Version 2019) | |
KIA | KIA Carens LKW (4 Seitentüren) |
KIA cee'd Typ ED SW (4 Seitentüren) | |
KIA cee'd Typ JD SW (2 Seitentüren) | |
KIA cee'd Typ JD SW (4 Seitentüren) | |
KIA Sorento JC (4 Seitentüren) | |
KIA Soul EV/5-türig (4 Seitentüren) | |
KIA Sportage JE (4 Seitentüren) | |
KIA Sportage QL | |
KIA Sportage Typ SLS (4 Seitentüren) | |
LADA | LADA 111 Rabota (4 Seitentüren) |
LADA Niva Taiga (2 Seitentüren) | |
Land Rover | Land Rover Defender 90 Hard Top (HT)-Lkw (2 Seitentüren) |
Land Rover Freelander Td4 3DR-Lkw (2 Seitentüren) | |
Land Rover LA (Discovery) Lkw (4 Seitentüren) | |
Land Rover LF/Lkw (Freelander 2 Lkw) (4 Seitentüren) | |
Land Rover Type Discovery N1G (LR) | |
Land Rover Type LE Modell Defender 110 Hard Top | |
Land Rover Type LE 90 Hard Top (3-türige Version mit Heckklappe) | |
Mahindra | Mahindra Type M 540 SU4BU THAR - Lkw geschlossener Aufbau |
Mazda | Mazda Premacy Van (4 Seitentüren) |
Mega | Mega Multitruck Kastenwagen (2 Seitentüren) |
Mercedes | Mercedes-Benz Citan (415) |
Mercedes-Benz Citan Kastenwagen Line Base oder Line Pro (420, Länge Standard- 4498 mm) | |
Mercedes-Benz G Kastenwagen (2 oder 4 Seitentüren) | |
Mercedes-Benz Sprinter 907/910 Kastenwagen | |
Mercedes-Benz Vaneo Company (4 Seitentüren) | |
Mitsubishi | Mitsubishi Colt Van (2 Seitentüren) |
Mitsubishi i-MiEV Van (2 Seitentüren) | |
Mitsubishi Outlander Lkw (4 Seitentüren) | |
Mitsubishi Pajero MT Lkw (2 Seitentüren) | |
Mitsubishi Pajero MT Van (2 Seitentüren) | |
Mitsubishi Pajero Pinin Lkw (2 Seitentüren) | |
Mitsubishi Pajero WG Lkw (4 Seitentüren) | |
Mitsubishi Pajero WG Van (4 Seitentüren) | |
Mitsubishi Space Star Lkw (4 Seitentüren) | |
Nissan | Nissan Almera-N16 (2 Seitentüren) |
NISSAN e-NV200 (3 Seitentüren) | |
Nissan Note-E11 (4 Seitentüren) | |
Nissan NV 250 W | |
Nissan Pathfinder R51 (4 Seitentüren) | |
Nissan Patrol Y61 (2 oder 4 Seitentüren) | |
Nissan Terrano R20 (2 oder 4 Seitentüren) | |
Nissan Townstar Typ NFK1) | |
Nissan X-Trail – T30 (4 Seitentüren) | |
Nissan X-Trail – T31 (4 Seitentüren) | |
Opel | Opel Corsa Van (2 Seitentüren) |
Opel Corsa F Van (2 Seitentüren) | |
Opel Zafira Van (4 Seitentüren) | |
Peugeot | Peugeot Bipper (2, 3 oder 4 Seitentüren) |
Peugeot iON Lkw (Elektromotor) (2 Seitentüren) | |
Peugeot 206 XA (2 Seitentüren) | |
Peugeot 208 XA (2 Seitentüren) | |
Peugeot 307 Break XA (4 Seitentüren) | |
Peugeot 307 XA (2 Seitentüren) | |
PT Cruiser | PT Cruiser Cargo (4 Seitentüren) |
Renault | Renault Clio-SB (2 Seitentüren) |
Renault Clio-SR (2 Seitentüren) | |
Renault Clio V Fiskal (2 Seitentüren) | |
Renault Express Euro 6d-TEMP1 | |
Renault Kangoo Lkw (3 oder 4 Seitentüren) | |
Renault Laguna K74 SOC (4 Seitentüren) | |
Renault Megane CM – SOC (2 Seitentüren) | |
Renault Megane Ka Societe (4 Seitentüren) | |
Renault Megane Km Societe (4 Seitentüren) | |
Renault Megane Kz Societe (4 Seitentüren) | |
Renault ZOE Van (2 Seitentüren) | |
Seat | Seat Altea XL/Freetrack Cargo 5P-N1 (4 Seitentüren) |
Seat Ibiza-Cargo 6J-N1 (2 Seitentüren) | |
Seat Mii Cargo (2 Seitentüren) | |
Skoda | Skoda 1U – Lkw (Octavia) (4 Seitentüren) |
Skoda 5J – Lkw (2 Seitentüren) | |
Skoda 6Y – Lkw (Fabia) (2 Seitentüren) | |
Skoda Oktavia 1Z "Praktik" (4 Seitentüren) | |
SsangYong | SsangYong Korando Lkw (2 Seitentüren) |
SsangYong Kyron Lkw (4 Seitentüren) | |
SsangYong Rexton Lkw (4 Seitentüren) | |
Suzuki | Suzuki Grand Vitara JT (Modell 2005) (2 oder 4 Seitentüren) |
Suzuki Grand Vitara XL7 2,0 TD (LKW) Type HT (4 Seitentüren) | |
Suzuki Ignis 1,3 DDiS (LKW) Type MH (4 Seitentüren) | |
Suzuki Jimny N1 –Type HJ | |
Suzuki Jimny VU Type FJ (2 Seitentüren) | |
Suzuki SX4 (LKW) Type EY (4 Seitentüren) | |
Suzuki SX4 S-Cross LKW | |
Suzuki Vitara 2,0 TD VU (Type ET-V04V.S) (2 Seitentüren) | |
Think | Think City Van (Elektromotor) (2 Seitentüren) |
Toyota | Toyota Aygo VAN (Type Aygo AB1N) |
Toyota Corolla Van Type E12 (2 Seitentüren) | |
Toyota Land Cruiser 300 Van Type J12 (2 oder 4 Seitentüren) | |
Toyota Land Cruiser J15 Van (2 oder 4 Seitentüren) | |
Toyota Proace (3 oder 4 Seitentüren) | |
Toyota RAV 4 Van Type A2 (2 oder 4 Seitentüren) | |
Toyota RAV4 Van Type XA3 (4 Seitentüren) | |
Toyota Verso Van (Type AR2N - 4 Seitentüren) | |
Toyota Yaris Verso Van (Type P2 - 4 Seitentüren) | |
Volvo | Volvo C30 City Van (2 Seitentüren) |
Volvo V40 Van (bis Modelljahr 2004) (4 Seitentüren) | |
Volvo V50 Van (4 Seitentüren) | |
Volvo V70 Van (bis Modelljahr 2010) (4 Seitentüren) | |
Volvo XC 70 Fiskal (bis Modelljahr 2010) (4 Seitentüren) | |
Volvo XC90 Van (bis Modelljahr 2010) (4 Seitentüren) | |
VW | VW 1K-Lkw (Golf V) (2 Seitentüren) |
VW Fox City Van (VW 5Z-Lkw) (2 Seitentüren) | |
VW Golf City Van (2 Seitentüren) | |
VW Golf Variant City Van (4 Seitentüren) | |
VW ID. Buzz Cargo | |
VW Lupo City Van (2 Seitentüren) | |
VW Polo City Van (2 Seitentüren) | |
VW Up City Van (2 Seitentüren) |
1) Es handelt sich um die durch den Generalimporteur umgebauten Fahrzeuge, die eine vernietete und nicht verschraubte Trennwand aufweisen.
Pritschenwagen
Pritschenwagen gemäß § 7 der Verordnung aus 1996 und zugleich gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung aus 2002
Bis 1996 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.
Marke | Modell |
---|---|
Aixam | Aixam Pro Pritsche |
Aixam Pro Van | |
Chevrolet | Chevrolet C/K (Silverado) |
Chevrolet Colorado | |
Chevrolet S 10 | |
Dacia | Dacia Logan Pick-Up |
Daewoo | Daewoo Pick Up Truck |
Daihatsu | Daihatsu Hijet Pick Up und Kipper |
DFSK | DFSK K01 |
DFSK K01H | |
DFSK K02 | |
DFSK V21 | |
DFSK V22 | |
Dodge | Dodge Dakota |
Dodge Ram Pick Up1) | |
Fiat | Fiat Fiorino Pick Up |
Fiat Fullback | |
Fiat Strada | |
Ford | Ford F 150 Pick Up2) |
Ford Ranger Pick Up3) | |
Ford Ranger Pick Up (USA) | |
Ford Ranger, ab Modelljahr 2019.75 (alle Modelle) | |
Ford Ranger (P703)4) | |
Ford Transit (Modellvarianten Einzelkabine und Doppelkabine) | |
Hyundai | Hyundai H350 (Pritschenwagen) |
Isuzu | Isuzu D-Max |
Land Rover | Land Rover Defender 90, 110 und 130 Pick Up |
Mahindra | Mahindra Type BX5 SR 4 BU Bolero Doppel Kabine – offene Ladepritsche |
Mahindra Type BX5 SR 4 BU Bolero Single Kabine – offene Ladepritsche | |
Mahindra GOA Doppel Kabine | |
Mahindra GOA Single Kabine | |
MAN | MAN TGE (Pritschenwagen) |
Mazda | Mazda B2200 |
Mazda B2500 | |
Mazda BT-50 | |
Mazda UN | |
Mega | Mega Multitruck Pick Up, Kipper, Muldenkipper und Alu Pritsche |
Mercedes | Mercedes Benz G Pick Up |
Mercedes Benz G 6x6 Pick up | |
Mercedes-Benz Sprinter 907/910 Pritschenwagen | |
Mercedes Benz X-Klasse (470) Pick-Up | |
Mitsubishi | Mitsubishi L200 Pick Up |
Nissan | Nissan Navara |
Nissan NP300 Navara (Typ D231) Single Kabine | |
Nissan NP300 Navara (Typ D231) Doppel Kabine | |
Nissan Pick Up | |
Opel | Opel Campo |
Peugeot | Peugeot 504 Pick Up |
Piaggio | Piaggio Ape 50 |
Piaggio Ape Classic | |
Piaggio Ape TM | |
Piaggio Porter Pick Up, Kipper und Muldenkipper | |
Puch | Puch G Pick Up (Baumuster 5) |
Renault | Renault Alaskan |
Renault Express Pick Up | |
Skoda | Skoda Pick Up 797 Pritsche oder mit Kastenaufbau |
Skoda Pick Up 135 Pritsche oder mit Kastenaufbau | |
SsangYong | SsangYong Actyon Sports |
Ssangyong FJP D4 – Musso Sports | |
SsangYong Musso Grand, Varianten BETL-EEA13, BETL-EEA23 und BETL-DEA21 | |
Suzuki | Suzuki Jimny (LKW) Type FJ |
Suzuki Samurai Pick Up | |
Tata | Tata Xenon Single Kabine |
Tata Xenon Doppel Kabine lang5) | |
Toyota | Toyota Hi Lux |
Toyota Landcruiser Pick Up | |
VW | VW Amarok Pick Up |
VW Amarok (ab Baujahr 2023) | |
VW Caddy |
1) Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen erfüllen die Fahrzeuge mit kurzer Ladefläche die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens nicht.
2) Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen (Modell "SuperCrew") erfüllen die Fahrzeuge mit kurzer Ladefläche die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens nicht.
3) Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen des Modells ab 2012 erfüllen nur die für den österreichischen Markt durch den Generalimporteur eingeführten Fahrzeuge die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens.
4) Nicht jedoch in der Ausstattungsvariante „Raptor“.
5) Es handelt sich um die durch den Generalimporteur umgebauten Fahrzeuge mit längerer Pritsche.
Anmerkung:
Soweit die angeführten Pritschenwagen mit Doppelkabine erhältlich sind, erfüllen sie ebenfalls die Voraussetzungen der Verordnungen (siehe jedoch den nachstehend angeführten Erlass des BMF, GZ BMF-010219/0265-VI/4/2007).
Pritschenwagen, die sich von einem Klein-Autobus bzw. Kleinbus im Sinne der Verordnungen herleiten, sind generell als Lastkraftwagen einzustufen und sind daher in der Liste der Pritschenwagen nicht angeführt.
Klein-Autobusse
Klein-Autobusse gemäß § 10 Z 1 der Verordnung aus 1996
Siehe jedoch auch Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002.
Marke | Modell |
---|---|
Citroen | Citroen Jumpy Kombi |
Fiat | Fiat Scudo Kombi |
Hyundai | Hyundai H-100 Bus |
Hyundai Starex | |
Mitsubishi | Mitsubishi L300 Bus |
Mitsubishi L400 Bus | |
Mitsubishi Space Gear | |
Peugeot | Peugeot Expert Kombi |
Klein-Autobusse gemäß § 10 Z 2 der Verordnung aus 1996
Siehe jedoch auch Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002.
Bis 1996 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.
Marke | Modell |
---|---|
Chevrolet | Chevrolet Astro Van |
Chevrolet Sport Van | |
Chevrolet Trans Sport | |
Chrysler | Chrysler Grand Voyager |
Citroen | Citroen Jumper Kombi |
Citroen C 25 Kombi | |
Fiat | Fiat Ducato Kombi |
Fiat Ducato Panorama | |
Ford | Ford Transit Kombi und Busse |
GMC | GMC/Savanna |
Hyundai | Hyundai H-100 Bus (8-Sitzer, älteres Modell) |
Hyundai Starex (7-Sitzer) | |
Hyundai Trajet Business | |
Iveco | Iveco Daily Combi und Iveco TurboDaily Combi |
KIA | KIA Carnival Super Station (ST) |
Mercedes | Mercedes Sprinter Kombi |
Mercedes Vito Kombi | |
Mercedes V-Klasse | |
Nissan | Nissan Urvan |
Nissan Vanette Cargo Combi 8 | |
Nissan Vanette | |
Opel | Opel Movano Combi |
Opel Vivaro Combi | |
Peugeot | Peugeot Boxer Kombi und Luxusbus |
Peugeot J5/J9/J7 Bus | |
Renault | Renault Grand Espace mit den Verankerungspunkten am Fahrzeugboden für die hinteren Sitze (nicht mit Gleitschienen) |
Renault Master JD - Kombi | |
Renault Trafic Kombi | |
Toyota | Toyota Hi Ace Bus |
Toyota Previa | |
Toyota Lite Ace Bus | |
VW | VW Caravelle, VW Caravelle GL, VW Caravelle Coach |
VW Combi CL | |
VW FamilyVan | |
VW LT Kombi | |
VW Transporter Kombi | |
VW Multivan |
Kleinbusse
Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002
Im Folgenden werden die Fahrzeugtypen angeführt, die nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse anzusehen sind.
Bis 2002 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.
Marke | Modell |
---|---|
Chevrolet | Chevrolet Astro Van |
Chevrolet Sport Van | |
Chevrolet Trans Sport | |
Chevrolet Uplander | |
Chrysler | Chrysler Ram Van |
Chrysler Voyager | |
Chrysler Grand Voyager | |
Chrysler Pacifica | |
Citroen | Citroen Berlingo (Modelle ab 2009) |
Citroen C8 | |
Citroen C 25 | |
Citroen Evasion | |
Citroen Jumper | |
Citroen Jumpy | |
Citroen Spacetourer | |
DFSK | DFSK V27 |
Fiat | Fiat Doblo (ab Modelljahr 2006) |
Fiat Ducato | |
Fiat Scudo | |
Fiat Talento | |
Fiat Ulysse | |
Ford | Ford Aerostar |
Ford Galaxy | |
Ford Mercury Villager | |
Ford Tourneo Connect (alle Modelle) | |
Ford Tourneo Custom (alle Modelle) | |
Ford Transit (alle Modelle) | |
Ford Transit Connect (alle Modelle) | |
Ford Transit Custom (alle Modelle) | |
GAZ | GAZ Gazelle |
GMC | GMC/Savanna |
Honda | Honda Shuttle |
Hyundai | Hyundai H-100 |
Hyundai Starex | |
Hyundai Staria | |
Hyundai Trajet | |
Isuzu | Isuzu WFR, WFS 53 und Midi |
Iveco | Iveco Daily |
KIA | KIA Carnival |
Lancia | Lancia Phedra |
Lancia Voyager | |
Lancia Z | |
MAN TGE | |
Mazda | Mazda E2000 |
Mazda E2200 | |
Mazda MPV | |
Mercedes | Mercedes-Benz Citan lang (420) und T-Klasse lang (420) |
Mercedes-Benz Citan extralang (415) | |
Mercedes Sprinter | |
Mercedes-Benz Sprinter 907/910 | |
Mercedes Viano | |
Mercedes Vito | |
Mercedes- Benz EQV (447) | |
Mercedes- Benz eVito Tourer (447) | |
Mercedes-Benz Vito (447) | |
Mercedes V-Klasse | |
Mercedes 207, 208, 209, 210, 307, 309, 310 und MB 100 | |
Mercedes-Benz V-Klasse (447) | |
Mitsubishi | Mitsubishi Grandis |
Mitsubishi L 300 | |
Mitsubishi L 400 | |
Mitsubishi Space Gear | |
Mitsubishi Space Wagon ab Modelljahr 1999 | |
Nissan | Nissan e-NV200 |
Nissan Interstar | |
Nissan NFK Townstar (Evalia) lang | |
Nissan NV200 | |
Nissan NV400 | |
Nissan Primastar / Nissan NV300 | |
Nissan Serena C23 | |
Nissan Urvan | |
Nissan Vanette | |
Nissan Vanette Cargo | |
Opel | Opel Combo (Modelle ab 2012) |
Opel Movano | |
Opel Sintra | |
Opel Vivaro | |
Opel Vivaro Kombi | |
Opel Vivaro Life | |
Opel Zafira Life | |
Peugeot | Peugeot Boxer |
Peugeot Expert | |
Peugeot Expert Tepee | |
Peugeot Partner Tepee (Modelle ab 2009) | |
Peugeot Rifter | |
Peugeot Traveller | |
Peugeot J5/J9/J7 | |
Peugeot 806 | |
Peugeot 807 | |
Pontiac | Pontiac TransSport |
Renault | Renault Espace (Modelle bis 2014) |
Renault Grand Espace | |
Renault Grand Kangoo und Kangoo Maxi (Modelle ab 2012) | |
Renault Grand Kangoo (Modelle ab 2023) | |
Renault Master | |
Renault Trafic | |
Seat | Seat Alhambra |
SsangYong | SsangYong Rodius |
Toyota | Toyota Avensis Verso |
Toyota Hi Ace | |
Toyota Lite Ace | |
Toyota Previa | |
Toyota Proace | |
Toyota Proace City Verso | |
Toyota Sienna | |
VW | VW Caddy (alle Modelle) |
VW Caravelle | |
VW Crafter | |
VW Der neue VW Multivan | |
VW Eurovan | |
VW ID. Buzz langer Radstand | |
VW LT | |
VW Multivan | |
VW Sharan | |
VW Transporter, TransVan, Combi CL | |
VW Type 70 |
Anmerkung:
Wurde für ein Fahrzeug im Hinblick auf die mangelnde Kleinbus-Eigenschaft nach der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 hinsichtlich der Anschaffungskosten ein Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht, können die Veräußerung und die dauernde Entnahme des Fahrzeuges sowie auch die Überlassung eines solchen Fahrzeuges an eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer für Privatfahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ohne Betriebskostenbeiträge der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers als nicht steuerbare Vorgänge behandelt werden. Die Bemessungsgrundlage für einen laufenden Eigenverbrauch ist bei diesen Fahrzeugen ohne Afa-Tangente anzusetzen.
Stand: 4. September 2024
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.