Wenn die Steuererklärungen 2019 nicht so schnell fertiggestellt werden können, soll alternativ die Möglichkeit geschaffen werden, jetzt noch die Vorauszahlungen für 2019 unter Berücksichtigung einer COVID-19-Rücklage herabzusetzen.
Damit Nonprofit-Organisationen (NPO) ihre wichtigen, gesellschaftlichen Leistungen auch weiterhin wahrnehmen können, steht ein steuerfreier, nicht rückzahlbaren NPO-Zuschuss bereit.
Der VwGH führt in seinem Erkenntnis aus, das Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter umfasse die auf Gewinn gerichtete Fruchtziehung aus unkörperlichen Wirtschaftsgütern.